AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge zwischen der Physiolution GmbH, Walter-Rathenau-Str. 49 a, und gewerblichen Kunden (Unternehmern i.S. des § 14 BGB, juristischen Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen) getätigt werden.

2 Vertragsabschluss
1. Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Erst Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Kaufvertrag mit uns kommt erst dann zustande, wenn wir Ihr Angebot annehmen und das bestellte Produkt an Sie versenden.
2. Der Vertragsschluss kommt im schriftlichen oder elektronischen Geschäftsverkehr zustande.

3 Preise und Versandkosten
1. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Alle Preise gelten für den jeweiligen Zeitpunkt einer jeden Bestellung und berechnen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, Lieferkosten und etwaiger zusätzlicher Dienstleistungen, wie z. B. Transferkosten, Bankgebühren. Jegliche Zollgebühren und vergleichbare öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
4. Besteht ein Rücktrittsrecht und wird von diesem Gebrauch gemacht, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

4 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für deutsche Kunden/Auftraggeber innerhalb von 21 Kalendertagen und für Kunden/Auftraggeber aus weiteren Ländern innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto der Physiolution GmbH auszugleichen.
2. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum erhält der Kunde/Auftraggeber 2 % Skonto.

5 Zahlungsverzug

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die Physiolution GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB p.a. zu fordern. Falls der Physiolution GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen.

6 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Physiolution GmbH unbestritten sind.

7 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen, soweit die Forderung aufgrund derer der Kunde sein Zurückbehaltungsrecht ausübt nicht aus demselben rechtlichen Verhältnis stammt und nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8 Lieferung

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Die Lieferzeit ergibt sich aus den einzelnen Vereinbarungen zwischen der Physiolution GmbH und dem Kunden. Bei Bezahlung per Banküberweisung oder Kreditkarte berechnen sich die Lieferzeiten ab Geldeingang auf unserem Konto. Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit eines Liefertermins ist ausdrücklich vereinbart. Ein verbindlicher Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig unser Werk verlassen hat oder bei Selbstabholung Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht der Physiolution GmbH ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden durch die Physiolution GmbH unverzüglich erstattet. Die Physiolution GmbH kann außerdem die Lieferung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von der Physiolution GmbH unverzüglich erstattet.

9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Physiolution GmbH. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzungsrechte an der Ware einräumen. Ist das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen, ist dieser verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. 3. Ist das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen, ist er verpflichtet uns schriftlich und unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Ist der Dritte nicht in der Lage uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

10 Mängelrechte

Ein bereits bei dem Gefahrübergang mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird die Physiolution GmbH nach Wahl des Kunden auf eigene Kosten durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Gefahrübergang ist der Zeitpunkt Übergabe der Ware an den Kunden, bei Versendung durch die Physiolution GmbH an den Kunden der Zeitpunkt der Übergabe an den mit der Auslieferung beauftragten Dienstleister. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor: bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer). Die Physiolution GmbH leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist. Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht der Physiolution GmbH auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt. Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten der Physiolution GmbH unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

11 Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Physiolution GmbH, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

12 Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Erfüllungsort

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Greifswald. 
2. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Physiolution GmbH und dem Kunden/ Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13 Abtretungs- / Verpfändungsverbot  

1. Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen die Physiolution GmbH dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

14 In Kraft treten

1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen treten mit Wirkung vom 01.11.2018 in Kraft und ersetzen somit alle vorherigen.

15 Salvatorische Klausel, Schriftform
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.